Hausratversicherung

Wenn Gegenstände im Haushalt beschädigt werden, können Neuanschaffung oder Reparaturen für den Besitzer schnell mit hohen Kosten verbunden sein. Eine adäquate Hausratversicherung sollte daher in keinem Haushalt fehlen, da sie im Schadensfall den finanziellen Verlust ausgleicht. Im Leistungsumfang der Versicherung sind in der Regel Einrichtungsgegenstände (Möbel, Bilder, Lampen, Teppiche etc.) und Gebrauchs- bzw. Verbrauchsgegenstände, wenn ihre Nutzung privaten Zwecken dient. Zu den Gebrauchsgegenständen gehören etwa Kleidung oder Haushaltsgeräte, während Sachen wie Heizstoffe oder Lebensmittel zu den Verbrauchsgegenständen gezählt werden. Zu den versicherten Schadensereignissen gehören im Normalfall Feuer, Explosion, Einbruch und Vandalismus, der Austritt von Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Bei allen der aufgezählten Schadensursachen gilt es jedoch Besonderheiten zu beachten, da bestimmte Schäden nicht automatisch von der Hausratversicherung gedeckt sind. Wer zum Beispiel ein großes Aquarium besitzt oder ein Wasserbett sein Eigen nennt, sollte sich beim Abschluss einer Hausratversicherung genau informieren, ob Schäden durch Wasseraustritt aus diesen Gegenständen gedeckt sind. Denn solche Schäden sind nicht immer automatisch im Leistungspaket der Hausratversicherung enthalten sondern dafür bedarf es meist eines verbesserten Deckungsumfangs. Im Bereich Feuer existieren bei den meisten Hausratversicherungen ebenfalls Ausnahmen. Zu den wichtigsten Ausschlüssen gehören Schäden durch sogenannte Nutzfeuer. Diese Entstehen, wenn Gegenstände bewusst einem Feuer oder dessen Wärme ausgesetzt wurden, um das Feuer bzw. dessen Wärme zu nutzen. Klassisches Beispiel ist das Aufhängen von Wäsche über dem Ofen um sie zu trocknen. Erleidet die Wäsche dabei durch die Wärme einen Schaden, so handelt es sich um einen Nutzfeuerschaden, der von der Versicherung nicht gedeckt ist. Gleiches gilt für Sengschäden, bei denen Schäden durch Wärmeeinwirkung ohne Flammenbildung entstehen und für Schäden durch die Energie von elektrischem Strom. In neueren Tarifen oder Tarifen mit verbesserter Deckung sind Sengschäden jetzt immer öfter mitversichert.

Auch die Sparte Glasbruch wird von den einzelnen Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich werden nur Totalschäden, also tatsächlich zu Bruch gegangenes Flachglas ersetzt, Schäden an Hohlgläsern wie Vasen oder Glasgeschirr (z.B. teure Weingläser) sind hingegen nicht gedeckt. Schäden wie bloße Schrammen, Absplitterungen oder Kratzer sind ebenfalls nicht im Versicherungsumfang der Hausratversicherung enthalten solange die Funktionsfähigkeit gegeben ist. In guten Versicherungen werden auch die Kosten für Notverglasungen nach einem Glasbruch ersetzt. Einige Anbieter versichern Glasbruch nur bis zu einer bestimmten Grenze zwischen etwa fünf und zehn Quadratmetern je Einzelscheibe, andere verzichten wiederum auf eine solche Begrenzung. Informieren Sie sich daher möglichst umfassend, welche Schäden und in welchem Umfang Schäden durch Glasbruch im Rahmen Ihrer Hausratversicherung gedeckt sind. Insbesondere Cerankochfelder oder Duschkabinen sind manchmal nicht im Deckungsumfang enthalten.

Die Versicherungssumme ist die Obergrenze der Versicherungsleistung im Schadensfall. Sie wird in der Praxis überwiegend mit der Quadratmetermethode berechnet. Dabei wird meist unter Berücksichtigung der Ausstattungsqualität (exklusiv, gehoben, gewöhnlich) ein Pauschalwert festgesetzt und dieser mit der Quadratmeteranzahl der versicherten Räumlichkeiten multipliziert. Die Versicherungssumme wird also anhand der Wohnungsgröße und der Ausstattungskategorie des Wohnungsinventars festgesetzt. Eine andere Variante für die Berechnung der Versicherungssumme ist die sogenannte Summenerfassungsmethode. Dabei wird der tatsächliche Wert des Wohnungsinhalts anhand eines Fragebogens ermittelt und die Versicherungssumme entsprechend festgesetzt. Die Anwendung dieser Methode ist jedoch nur dann zu empfehlen, wenn sich in der Wohnung entweder besonders wertvolle Gegenstände (z.B. hochwertige Antiquitäten, teure Bilder) oder Sachen von sehr geringem Wert befinden.

In der Hausratversicherung ist in der Regel auch eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert. Bei einigen Anbietern ist darüber hinaus eine Hundehaftpflichtversicherung enthalten, bei anderen müssen Hundebesitzer ihre Vierbeiner hingegen extra versichern. Nutzen Sie dazu unseren Haushaltsversicherungsrechner, bei dem Sie nach der Berechnung eine genaue Deckungsübersicht erhalten.

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