Hausratversicherung Test:

Ein Test der österreichischen Hausratsversicherungen durch die Arbeiterkammer im Jahr 2012 hat große Prämien- und Leistungsunterschiede festgestellt. Daher rät die Arbeiterkammer zu regelmäßigen Überprüfungen der Polizzen. Dieser Rat deckt sich auch mit unserer Meinung als Versicherungsmakler. Die Überprüfung durch Vergleichsprogramme beim Versicherungsmakler ist unerlässlich. Berücksichtigt werden müssen neben der Deckung auch die durch den Versicherungsmakler vereinbarten individuellen Rabatte. Diese Sonderrabatte sind in den Tests der Arbeiterkammer nicht berücksichtigt. Daher kann es beim Versicherungsmakler vorkommen, dass eine Versicherung mit sehr guten Leistungen und hohem Rabatt günstiger ist, als ein Tarif mit schlechteren Leistungen eines anderen Anbieters. Wichtig ist daher ein besonders gutes Preis/Leistungsverhältnis des gewählten Produktes.

Welche Sparten werden in der Hausratsversicherung gedeckt?

  • Feuer
  • Sturm
  • Leitungswasser
  • Einbruch/Diebstahl/Vandalismus
  • Glasbruch
  • Privathaftpflicht

Versichert sind Einrichtungsgegenstände, Kleidung, Elektrogeräte, Kinderspielsachen, Schmuck usw. Die Glasversicherung deckt die meisten Schäden an Verglasungen ab. Inwieweit Verglasungen von Backöfen oder Öfen gedeckt sind, ist im einzelnen Produkt zu überprüfen, da Geräteverglasungen einen Sonderfall darstellen.

Die Privathaftpflichtversicherung ist in den meisten Hausratsversicherungen automatisch inkludiert.

Bei einem Test ihrer Hausratsversicherung sollten sie diese im Hinblick auf folgende Leistungen überprüfen:

  • Indirekter Blitzschlag (insbesondere bei gewerblich genutzten Räumen oder Arbeitsräumen)
  • Katastrophendeckung bei Hochwasser, Überschwemmung, Regenwasser, Rückstau, Lawinen, Schnee, Vermurung (die Höhe der Versicherungssumme ist hier ganz wesentlich)
  • Wasseraustritt aus Aquarien oder Wasserbetten
  • Einfriedungen
  • Markisen, Spielgeräte im Garten, gemauerte Griller
  • Inhalt der Tiefkühltruhe
  • Glasbruch einschließlich Cerankochfelder
  • Persönliche Gegenstände bzw. Sportutensilien nach Einbruch ins Auto
  • Mietsach- bzw. Tätigkeitsschäden in der Privathaftpflicht
  • Kein Angehörigenausschluss in der Privathaftpflicht

In den letzten Jahren wurden verschiedene Leistungen in die Standarddeckung übernommen, andere sind nur als kostenpflichtige Zusatzleistung versicherbar. Überprüfen sie daher, ob sie z.B. Sportgeräte im Auto versichert haben wollen bzw. müssen oder ob sie das z.B. bereits in einer Kaskoversicherung ihres Autos abgedeckt haben.

Mit oder ohne Selbstbehalt?

Bei der Hausratsversicherung gibt es beide Varianten. Interessant ist die Höhe des Rabattes, wenn sie sich für eine Variante mit Selbstbehalt entscheiden. Wenn sich die Prämie durch die Wahl des Selbstbehaltes stark verringert, der Selbstbehalt nicht zu hoch ist und sie keine Kinder haben, die einen Haftpflichtschaden verursachen können, ist eine Selbstbehaltsvariante eine überlegenswerte Alternative.

Neuwertversicherung – ein wichtiger Punkt im Test ihrer Hausratsversicherung

Neue Hausratsversicherungen ersetzen in der Regel ihren Schaden zum Neuwert. Bei älteren Versicherungen gibt es öfter noch eine Deckung zum Zeitwert. Im Schadensfall wird das Gerät nur zum aktuellen Wert ersetzt und dieser ist bei elektronischen Geräten (Fernseher, Kühlschränken, usw…) auf Grund des Technologiefortschritts schnell sehr gering. Bei der Neuwertentschädigung erhalten sie im Schadensfall einen gleichwertigen neuen Fernseher.

Schmuck, Antiquitäten; Briefmarken oder Münzsammlungen

Wenn sie wertvollen Schmuck oder wertvolle Antiquitäten in ihrer Wohnung haben, beachten sie die Höchstbeträge für diese Gegenstände. Dies gilt ebenso bei Sammlungen aber auch bei Bargeld. In versperrten Geldschränken oder Mauersafes untergebracht ist die Höchstsumme in der Regel höher und kann diese freiwillig noch weiter erhöht werden. Von sehr wertvollen Gegenständen und den dazugehörenden Rechnungen sollten Sie am besten Fotos machen und diese außerhalb ihrer Wohnung aufbewahren. Dann werden diese im Falle eines Brandes auch nicht mitvernichtet.

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